Gültig ab März 2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Leistungen
Unser schriftliches Offert und Ihr schriftlicher Auftrag für ein bestimmtes Trainings-, Coaching- oder Beratungsprojekt bilden die Grundlage für eine gemeinsame Geschäftsvereinbarung. Der Preis versteht sich inklusive aller Dienstleistungen des vereinbarten Leistungspakets.
Aufgrund der Kleinunternehmerregelung werden dzt. noch keine 20% Ust verrechnet.
Zusätzliche Leistungen wie die Bereitstellung von Geräten oder Materialien sowie Fotoprotokolle, Seminarberichte, etc. sind in unserem Offert und in Ihrem Auftrag zu definieren. Unsere Honorare sind auf Basis von Trainingseinheiten (TE zu 60 Minuten) berechnet. Je nach vereinbartem Trainingsort werden Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel bzw. amtliches Kilometergeld sowie Fahrtzeitersatz verrechnet.
Wenn nicht anders vereinbart, sind die Kursgebühren vor Beginn des Unterrichts fällig.
Der Wert von im Voraus bezahlten Einheiten/Trainings kann im Nachhinein auch auf andere Personen, sofern es dem gleichen Leistungsumfang wie im Kontrakt verenbart wurde entspricht, übertragen werden und behält ab Kaufdatum 1 Jahr Gültigkeit.
Stornierung
Die Absage von einzelnen Trainingseinheiten bei Gruppenkursen oder im Einzelunterricht muss bis spätestens 25 Stunden vor dem vereinbarten Termin bekannt gegeben werden (für Montag spätestens am Freitag um 13:00 Uhr). Andernfalls werden die vereinbarten Einheiten als konsumiert betrachtet und zu 100% verrechnet.
Wird ein bereits vereinbarter Gruppenkurs oder Einzelunterricht innerhalb von 30 Tagen ab Bestätigung oder nach Beginn komplett storniert, so sind alle vereinbarten Trainingseinheiten für die folgenden vier Wochen ab dem Absagedatum bzw. mangels Terminvereinbarung 8 Trainingseinheiten zu bezahlen.
Alle bereits entstandenen Kosten wie Buchbestellung, Materialbeschaffung und Einstufungstest müssen vom Auftraggeber trotzdem getragen werden.
Dies gilt auch bei Absage von laufenden Kursen.
Bei Stornierung von Seminaren (das sind alle Veranstaltungen, die einen Umfang von 4 Trainingseinheiten und mehr haben) stellen wir bis 30 Tage vor Leistungsbeginn 25 % des vereinbarten Honorars, innerhalb von 14 Tagen vor Leistungsbeginn 50 % und innerhalb von 3 Tagen vor Leistungsbeginn 100 % des vereinbarten Honorars in Rechnung.
Verschiebungen
Bei Gruppenkursen oder Einzelunterricht muss die Verschiebung von Trainingseinheiten spätestens 25 Stunden vor dem vereinbarten Termin bekannt gegeben werden (für Montag spätestens Freitag um 13:00). Andernfalls werden die vereinbarten Einheiten als konsumiert betrachtet und zu 100% verrechnet.
Bei Verschiebung eines Seminars bzw. Beratungs-/Coachingtermins, das/der für die Dauer von mehr als 4 Trainingseinheiten hintereinander vereinbart war, auf einen fixen anderen Zeitpunkt innerhalb eines halben Jahres, treten bei Beibehaltung der in den Stornobedingungen angegebenen Zeiträumen zwischen Verschiebung und Leistungstermin nur die Hälfte der in den Stornobedingungen angegebenen Prozentsätze in Kraft – z. B. werden bei Verschiebung innerhalb von 14 Tagen vor Leistungstermin 15 % und bei 30 Tagen vorher 12,5% des vereinbarten Honorars verrechnet.
TrainerInnen
Flexible Languages wird durch die Trainerin Brigitte Falkner repräsentiert.
Bei TrainerInnen, die als Vertretung oder Kooperationspartner für Brigitte Falkner im Namen von Flexible Languages befugt sind, sind ausschließlich die Bedingungen von Brigitte Falkner Flexible Languages gültig. Die Bedingungen der Zusammenarbeit mit dem Trainer/der Trainerin (als Vertretung) werden grundsätzlich direkt mit Flexible Languages vereinbart.
Der Trainer/die Trainerin ist nicht berechtigt die Bedingungen der Zusammenarbeit ohne Rücksprache mit mind&more zu verändern.
Wir sind sehr bemüht, den durchgehenden Unterricht durch die von Ihnen gewählten TrainerInnen zu gewährleisten. Dennoch kann es aus nicht vorhersehbaren Gründen in Ausnahmefällen zu einem Trainerwechsel kommen. Das berechtigt den/die TeilnehmerIn nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Copyright
Die im Zuge eines Seminars oder einer Projektarbeit von uns erstellten Unterlagen sind geistiges Eigentum von flexible languages und stehen ausschließlich jenen Personen zur freien Verfügung, die an der Veranstaltung persönlich teilgenommen haben.
Für andere Personen und/oder Organisationen ist die Nutzung dieses Materials an unsere schriftliche Genehmigung gebunden.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Grieskirchen als Gerichtsstand vereinbart.
Mit der Annahme unseres Offerts bzw. mit dem Auftrag für ein Beratungsprojekt erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen voll inhaltlich einverstanden, sofern es ausdrücklich und schriftlich nicht anders vereinbart wurde.